Psychotherapie für Erwachsene
Schritt für Schritt...
Kontaktaufnahme: Sie können mich telefonisch erreichen, um ein Erstgespräch mit mir zu vereinbaren. ✆
Wir begegnen uns...
Erstgespräch: Im Erstgespräch lernen wir einander kennen. Sie sind eingeladen, anzukommen, erste Eindrücke zu sammeln, ein persönliches Stimmungsbild zu erhalten. Ich erzähle Ihnen von meiner Arbeitsweise und beantworte gerne Ihre Fragen.
In Ruhe und im geschützten Rahmen können wir über Ihre Anliegen und Themen sprechen.
Im Erstgespräch wird für uns spür- und erfahrbar, ob wir gut miteinander arbeiten können, und ob mein psychotherapeutisches Angebot hilfreich und sinnvoll für Sie ist.
In einem nächsten Schritt können wir den Therapiebeginn und Organisatorisches (Terminvereinbarung, Honorarlegung, Absagemodus, Urlaubsregelungen, etc.) besprechen.
Auf Ihrem Weg zu Ihrem Ziel begleite ich Sie gerne...
Therapieablauf: Wir sehen uns regelmäßig zu Therapiesitzungen. Die Termine finden üblicherweise wöchentlich in Form einer Therapiestunde à 50min statt. Die Gesamtdauer einer Psychotherapie ist individuell sehr verschieden, Sie können selbst entscheiden, wieviel Zeit Sie brauchen. Wichtig ist, dass wir auch das Therapieende miteinander besprechen und die Psychotherapie in einem Abschlussgespräch abrunden.
Schritt für Schritt...
Als Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision befinde ich mich in der Abschlussphase meiner mehrjährigen Ausbildung zum Psychotherapeuten. Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Psychotherapeut:innen ermöglicht und sichert mein therapeutisches Angebot für Sie. Ein Kostenzuschuss durch die Gesundheitskasse ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich, deshalb arbeite ich zu einem vergünstigten Stundensatz.
Kosten: Für eine Therapiesitzung à 50min berechne ich 65€.
Erstgespräche à 50min verrechne ich zum selben Stundensatz.
Verschwiegenheit: Alles, was im psychotherapeutischen Erstgespräch und in der Psychotherapie besprochen wird, unterliegt einer gesetzlich geregelten und allumfassenden Schweigepflicht von Seiten der Therapeut:innen. Diese gilt auch gegenüber Familienangehörigen, Ärzt:innen oder Behörden und wird nur bei Gefahr für Leib und Leben außer Kraft gesetzt. Die Verschwiegenheitspflicht bleibt auch nach Ende der Therapie bestehen.
Klinisch- und Gesundheitspsychologische Behandlung und Beratung
Seit 2009 unterstütze ich in der Praxisgemeinschaft KIKU Kinder, Jugendliche und ihre Eltern.
www.kiku.cc